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Krankenversicherung

für Ausländer in Deutschland bis zu 365 Tagen

Norddeutschland:
MAWISTA nord GmbH
Kirchstraße 9
42103 Wuppertal
Telefon: ++49 (0)202 47866920
Telefax: ++49 (0)202 47866929
Email: info.nord@mawista.com

Süddeutschland:
MAWISTA süd GmbH
Robert-Bosch-Straße 7-9
73207 Plochingen
Telefon: ++49 (0)7153 558990
Telefax: ++49 (0)7153 5589920
Email: info.sued@mawista.com
Team

 
 

Wer kann sich versichern?

 

Alle Personen, bis zum vollendeten 80. Lebensjahr, die sich vorübergehend in Deutschland als Besucher/Gast, Touristen oder Geschäftsreisende aufhalten.
Ausgenommen sind Personen, die einer körperlichen Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Für ausländische Firmen- und Messegäste in der Bundesrepublik Deutschland kann jedoch für längstens bis zu 30 Tagen Versicherungsschutz beantragt werden.

Mindestdauer: 10 Tage
Höchstdauer: 365 Tage

Der Vertrag kann auch noch nach Einreise abgeschlossen werden.

Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.

 

Was kostet die Versicherung?

 

bis 60 Jahren:

Reisekrankenversicherung 1. bis 180. Tag 181. bis 365. Tag
Beitrag pro Tag 0,95 EUR 1,50 EUR

 

Alterzuschlag für Personen zwischen 60. und 80. Lebensjahr, 100% auf den Normalbeitrag.
Mindestbeitrag sind 10 Reisetage.

 

Haftpflicht- und Unfallversicherung 1. bis 365. Tag
Beitrag pro Tag (altersunabhängig) 0,35 EUR

 

Was ist versichert*?

 

Erstattungsfähig sind (ohne Selbstbehalt):

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt;
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel auf Grund ärztlicher Verordnung;
  • Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls;
  • stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten in Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und nach Methoden arbeiten, die in der Bundesrepublik Deutschland oder im Aufenthaltsland wissenschaftlich allgemein anerkannt sind;
    Krankenhausbehandlung ohne Wahlleistungen (wie z.B. Chefarztbehandlungen).
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus;
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung (Amalgamfüllungen);
  • Reparaturen von Zahnersatz;
  • für den medizinisch notwendigen oder ärztlich verordneten Rücktransport eines
    erkrankten Versicherten aus dem Ausland an seinen ständigen Wohnsitz im Heimatland, sofern eine ausreichende ärztliche Versorgung im Ausland nicht sichergestellt ist und der Rücktransport im Verlauf einer leistungspflichtigen Heilbehandlung erforderlich wird. Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen. Die durch den Rücktransport ersparten Fahrtkosten werden auf die Versicherungsleistung angerechnet.
  • Überführungs- oder Bestattungskosten bis zu 10.000 €.

 

auf Wunsch mit:

  • Privathaftpflicht bis zu 1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Unfallversicherung:
    Invaliditätssumme bei Vollinvalidität 140.000 €,
    Invaliditätsgrundsumme 40.000 €, Progression 350%,
    Todesfallsumme 10.000 €,
    Bergungskosten 5.000 €,
    Kurbeihilfe 1.500 €

 

Was ist nicht versichert*?

 

Keine Leistungspflicht besteht

  • für Behandlungen,von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde;
  • für Krankheiten und Folgen sowie für Unfallfolgen,zu deren Behandlung die Auslandsreise angetreten wird;
  • für Behandlungen anläßlich einer Beschäftigung;
  • für Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für psychosomatische Behandlung (z. B. Hypnose, autogenes Training) und Psychotherapie;
  • für Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft;
  • für Gesundheitsschäden und Todesfälle, die durch Kriegsereignisse und innere Unruhen verursacht worden sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates,in dem sich die versicherte Person aufhält;
  • für auf Vorsatz einschließlich Selbstmord und Selbstmordversuch und Sucht, wie Alkohol, Drogen etc.beruhende Krankheiten oder Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen;
  • für Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen,
    Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen, wie Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik sowie Kieferorthopädie.
  • für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung;
  • für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen;

 

*Die genauen Umfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 


 

Beitragsberechnung

 

Versicherungsbeginn:
..
Versicherungsende:
..
Die Mindestversicherungsdauer beträgt 10 Tage!
Alter bei Versicherungsbeginn:
unter 60 Jahre
zwischen 60 und 80 Jahre
 
Versicherungsdauer:
Tage
Kosten der Reisekrankenversicherung:
Euro
Kosten der Haftpflicht- und Unfallversicherung:
Euro
Gesamtkosten bei Komplettversicherung:
Euro

 

Wo gilt der Versicherungsschutz?

 

Der Versicherungsschutz gilt in den Ländern der EU einschl. Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island. Versicherbar sind Personen die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

 

Wie erfolgt der Vertragsabschluss?

 

Einfach den Online-Antrag ausfüllen oder den PDF-Antrag mit Einzugsermächtigung (Bank- oder Kreditkartendaten) ausfüllen und in einen frankierten Rückumschlag an den Vermittler senden. Sie erhalten wenige Tage später den Versicherungsschein.

Antrag Auslandskrankenversicherung als PDF-Datei

 

Kann ich die Versicherung verlängern?

 

Eine Verlängerungsantrag ist möglich. Die gesamte Versicherungsdauer darf 365 Tage nicht überschreiten.

 

Kann ich den Versicherungszeitraum verschieben?

 

Beginnverlegung
Eine Beginnverlegung ist möglich, sofern nachgewiesen wird, dass der Gast zu einem anderen Zeitpunkt einreist.

Nichteinreise
Kann der Gast überhaupt nicht einreisen und kann er nachweisen, dass er z.B. das Visum nicht erhält, so heben wir den Vertrag rückwirkend auf.

 

Wichtige Hinweise im Leistungsfall

 

zur Krankenversicherung:
Arztrechnungen und Rezepte senden Sie bitte formlos mit einer Kopie des Versicherungsscheines an:

Würzburger Versicherungs-AG
Leistungsabteilung
Bahnhofstr. 11
97070 Würzburg

Telefon: 09 31 / 27 95-0
Telefax: 09 31 / 27 95-290

zur Unfallversicherung:
Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies der Würzburger Versicherung-AG spätestens innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet war.

zur Haftpflichtversicherung:
Bei Haftpflichtschäden sollte dem Geschädigten gegenüber kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Die Prüfung, ob ein Verschulden vorliegt, erfolgt durch die Würzburger Versicherungs-AG.

 

*Rechtliche Informationen für den Verbraucher

 

Rechtsverbindlich sind die:

 


 

Beachten Sie die Leistungsausschlüsse vor Vertragsabschluss!

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